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IT-Nutzungsvereinbarung

Um dem verantwortungsbewussten Umgang der Schulgemeinschaft mit der zunehmenden Digitalisierung in Schule und Unterricht einen verbindlichen Rahmen mit Rechten und Pflichten zu geben, wurde im Medienbeirat eine Nutzungsvereinbarung für die digitale Infrastruktur am Humboldt-Gymnasium entwickelt, welche von den Gremien GSV, GEV, Gesamtkonferenz und Schulkonferenz verabschiedet wurde.

Beschluss der Schulkonferenz vom 10.6.2021

PräambelPräambel

Die Digitalisierung durchdringt immer stärker unsere alltäglichen Lebensfelder – mit Risiken, aber auch mit Chancen. Als Humboldt-Gymnasium öffnen wir uns diesem gesellschaftlichen Prozess, um unseren Schülerinnen und Schülern den Zugang zu digitalen Medien zu ermöglichen und zukunftsfähig zu sein. Dazu braucht es teils neue Kulturtechniken, die Lehrkräfte, Schüler/-innen sowie Eltern gemeinsam entwickeln und immer wieder auf ihre Nützlichkeit hin kritisch prüfen müssen.

Digitale Kommunikationswerkzeuge sollen im Schulalltag die pädagogischen Ziele unterstützen, nicht dominieren. Dabei legen wir im Sinne unseres Leitbildes größten Wert auf einen verantwortungsbewussten, sinnvollen und nachhaltigen Umgang mit neuen Medien und Technologien:

• Wir gehen höflich und wertschätzend miteinander um - auch in der digitalen Welt.

• Wir respektieren die Persönlichkeit anderer, fremdes geistiges Eigentum und andere Meinungen.

• Wir gehen sorgfältig mit digitalen Geräten um.

• Wir gehen mit Daten und Inhalten verantwortungsvoll um.

• Wir sind offen und neugierig auf neue Formen des Lehrens und Lernens, die durch digitale Kommunikation entstanden sind und entstehen werden. Dazu gehören auch solche, die wir heute noch gar nicht kennen.

• Wir schätzen die zwischenmenschliche Kommunikation und Zusammenarbeit und sehen zugleich die Notwendigkeit, beim digitalen Austausch verbindliche Regeln zu beachten.

• Wir nutzen die digitalen Endgeräte als Mittel des unterrichtsgebundenen und eigenverantwortlichen Lernens sowie der Organisation der Lernprozesse.

 

A Nutzung der digitalen Infrastruktur in der SchuleA Nutzung der digitalen Infrastruktur in der Schule

1 Anwendungsbereich
Die Regelungen gelten für

• die Nutzung der digitalen Infrastruktur (WLAN, Computer, Smartphones, Software u.ä.), die von der Schule bereitgestellt wird.
• die Nutzung von privaten Endgeräten, wenn diese im Netz der Schule betrieben werden.
• jegliche Nutzung innerhalb und außerhalb des Unterrichts.

2 Nutzung
(1) Zur Nutzung berechtigt sind alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung oder der verantwortliche Administrator können weiteren Personen die Nutzung ermöglichen (z.B. Gastschüler/-innen, Eltern). Bei Verletzung der Pflichten aus dieser Nutzerordnung kann die Benutzung eingeschränkt oder der Zugang zeitweise versagt oder zurückgenommen werden.
(2) Weisungsberechtigt sind die verantwortlichen Administratoren, unterrichts- bzw. aufsichtführenden Lehrkräfte oder von der Schulleitung beauftragte Personen. Deren Weisungen ist Folge zu leisten.

3 Datenschutz
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für alle Nutzer/-innen verpflichtend. Die/der Datenschutzbeauftragte des Humboldt-Gymnasiums wird auf der Homepage des Humboldt-Gymnasiums benannt: https://humboldtschule-berlin.de/78-humboldt-gymnasium/ueber-menschen-institutionen-der-schule/1048-datenschutzerklaerung

4 Zugangsdaten
(1) Alle berechtigten Nutzer/-innen erhalten für den Zugang zu den Computersystemen der Schule und zum schulischen Netzwerk jeweils eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, das sie bei der ersten Anmeldung durch ein sicheres Passwort ersetzen (Zugangsdaten)1.
(2) Wer sich im Netzwerk angemeldet hat, lässt den Zugang aus Sicherheitsgründen niemals unbeaufsichtigt. Auch wenn jemand den Arbeitsplatz nur kurzfristig verlässt, besteht die Verpflichtung, den Zugang elektronisch zu sperren. Sobald die Nutzung endet, ist die Abmeldung vom Netzwerk ordnungsgemäß zu vollziehen.
(3) Ein Nutzer/ eine Nutzerin ist für alles, was im System unter seinem/ihrem Namen läuft, verantwortlich. Er/Sie ist verpflichtet, sein/ihr Passwort geheim zu halten. Dieses darf nicht weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch andere Personen geschützt aufzubewahren. Eine weisungsberechtigte Person ist unverzüglich zu informieren, sobald einem Nutzer/einer Nutzerin bekannt wird, dass ein Nutzerkonto unberechtigt durch eine andere Person genutzt wird.
(4) Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist untersagt. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der betroffenen Person und der Schulleitung oder der für die Computernutzung verantwortlichen Person mitzuteilen.
(5) Die Schule gibt die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten erhobenen personenbezogenen Daten der Schüler/-innen (Name, Nutzerkennung und Klassen-/ Kurszugehörigkeit) nicht an Dritte weiter, es sei denn, die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen).
(6) Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald die betroffene Person nicht mehr zur Schule gehört, wenn die Einwilligung widerrufen wird oder die Datenverarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

5 Daten einer Lernplattform
(1) Über die Zugangsdaten hinaus werden beim Arbeiten mit einer Lernplattform ausschließlich Daten erhoben und verarbeitet, die zur pädagogischen Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich sind (z.B. Texteinträge, Lösungen bei Tests, Beiträge in Foren). Sie geben der Lehrkraft die Möglichkeit den Lernprozess der Schüler/innen nachzuvollziehen, didaktische Interventionen zu planen, Schüler-/Schülerinnenleistungen zu benoten, Lernberatung für Schüler/-innen zu gestalten und Unterricht zu reflektieren, zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
(2) Die Daten der Schüler/-innen zu den Lerneinheiten werden jeweils am Ende des laufenden Schuljahres gelöscht. Ausnahmen sind zulässig, z.B. bei schuljahresübergreifenden Projekten, zur Vorbereitung auf Nachprüfungen, bei abiturrelevanten Kursen und aufgrund von Dokumentationspflichten der Schule. Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten. 

 6 Zugriffsrechte
(1) Je nach Art von Lernobjekten sind Daten nur für Lehrkräfte oder auch für (andere) Schüler/-innen sichtbar, wenn dies didaktisch erforderlich ist. Auch die für die Benotung notwendig zu beobachtenden Schüler-/Schülerinnenaktivitäten (z.B. Beiträge zu Gruppenarbeiten) dürfen durch die Lehrkraft eingesehen werden. Eine Überwachung der Aktivitäten von Schüler/-innen außerhalb des Unterrichts durch Lehrende darf nicht stattfinden. Ebenso wenig dürfen die Aktivitäten von Lehrenden durch Vorgesetzte auf der Online-Lernplattform überwacht werden.
(2) Mitglieder der Schulleitung und bestimmte Funktionsträger haben das Recht zur Durchführung von Unterrichtshospitationen. Bei einem Einsatz der Lernplattform wird diese automatisch zu einem Bestandteil der Unterrichtsarbeit. Daher können im Sinne einer Hospitation der Verlauf und die im Unterricht genutzten Materialien eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die Arbeit mit der Online-Lernplattform muss den rechtlichen Vorgaben und schulinternen Vereinbarungen entsprechen, wie sie auch für Unterrichtshospitationen im Klassenraum gelten. Elektronische Hospitationen müssen transparent gestaltet werden.
(3) Administratoren dürfen zur Lösung von Problemen Konten anderer Personen nur in deren Beisein oder mit deren Einverständnis ansehen.

 7 Gerätenutzung
(1) Die Bedienung der von der Schule gestellten oder von Schüler/-innen mitgebrachten privaten stationären oder tragbaren Computer einschließlich aller Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen der Weisungsberechtigten zu erfolgen. Die administrative Verwaltung, einschließlich der Installation und Administration der in diesem Zusammenhang genutzten Softwareprodukte der Geräte des Pilotprojekts "iPad-Klassen" erfolgt durch die Schule.
(2) Die jeweils gültige Handy-Nutzungsregelung des Humboldt-Gymnasiums ist Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung.
(3) Die Nutzer/-innen sind zum sorgfältigen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Das Essen und Trinken während der Nutzung ist untersagt.
(4) Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden (z.B. PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen). Mobile Geräte sind bei Abwesenheit zu sichern (z.B. in einem verschlossenen Schrank oder Koffer).
(5) Schäden an den Geräten sowie Störungen sind dem Weisungsberechtigten unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, hat den Schaden zu ersetzen.

8 Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte Daten
(1) Veränderungen der Installation und Konfiguration der digitalen Infrastruktur der Schule sind untersagt.
(2) Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung des/der Weisungsberechtigten genutzt werden.
(3) Das Löschen und Manipulieren von Daten anderer Nutzer/-innen ist verboten.

 

B KommunikationB Kommunikation

1 Kolleginnen und Kollegen

(1) Die auf der Lernplattform hinterlegten Informationen werden an einem Schultag (Montag bis Freitag) mindestens am Anfang (gegen 8:00 Uhr) und am Ende (gegen 16:30 Uhr) – also zwei Mal täglich - gesichtet. Die für den nächsten Tag relevanten Informationen sind bis spätestens 16:30 Uhr am vorherigen Tag einzustellen, damit die Kenntnis für den nächsten Tag gewährleistet ist.
(2) Persönlich adressierte E-Mails, die eine Reaktion bzw. Bearbeitung erfordern, sollen (in der Regel) innerhalb von drei Schultagen beantwortet und schnellstmöglich bearbeitet werden. Dies gilt nicht im Krankheitsfall. Reine Informationsmails bedürfen keiner Antwort.
(3) Bei der geplanten Abwesenheit des/der unterrichtenden Kollegen/in sind Arbeitsaufträge für Schüler/-innen der Oberstufe ggfs. vor Beginn der Unterrichtsstunde bei der Lernplattform einzustellen.
(4) In den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) werden E-Mails am letzten Werktag vor dem ersten Präsenztag gesichtet. Konsequenz: E-Mails werden einmal in den Ferien gelesen. Alle Informationen müssen am vorletzten Werktag vor dem ersten Präsenztag verschickt werden. (Erläuterung: in den Sommerferien müsste die E-Mail am Montag verschickt und am Dienstag gelesen werden; in den Winterferien müsste die E-Mail am Freitag verschickt und am Samstag gelesen werden usw...)
(5) Das Lesen von E-Mails in den Ferien ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Das Beantworten und Bearbeiten von E-Mails in den Ferien ist nicht erforderlich.
(6) Hausaufgaben werden von den Lehrkräften (möglichst) im Unterricht erteilt. Material kann nur nach Ankündigung bis spätestens eine Stunde nach Stundenende nachgereicht werden. Hausaufgaben werden auf der Lernplattform nicht von einem Unterrichtstag auf den anderen erteilt.
(7) In Krisenzeiten können die Punkte 1 bis 6 modifiziert werden.
(8) Vertretungsregelungen sind nicht Teil der Nutzungsvereinbarung, sondern Teil der Dienstpflichten.

2 Schülerinnen und Schüler

Für Schüler/-innen der Unter- und Mittelstufe (Klassen 5 bis 9/10) und gymnasialen Oberstufe (Klasse 10, Qualifikationsphase 1 bis 4) gelten unterschiedliche Regelungen.

Unter- und Mittelstufe:
(1) Die Schüler/-innen der Klassen 5 und Regelklasse 7 werden im Rahmen der Lernberatung in die Lernplattform eingeführt.
(2) Die Schüler/-innen lesen E-Mails täglich.
(3) Schüler/-innen der Unter- und Mittelstufe wird auf Antrag ein digitales Endgerät zur Nutzung in der Schule zur Verfügung gestellt.
(4) In den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) werden E-Mails mindestens am letzten Ferientag gesichtet. Das Lesen von E-Mails in den Ferien ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert.

Gymnasiale Oberstufe:

(5) Die auf der Lernplattform hinterlegten Informationen werden an einem Schultag (Montag bis Freitag) mindestens am Anfang (gegen 8:00 Uhr) und am Ende (gegen 16:30 Uhr) – also zwei Mal täglich - gesichtet. Die für den nächsten Tag relevanten Informationen sind bis spätestens 16:30 Uhr am vorherigen Tag zu verschicken.
(6) Schüler/-innen der gymnasialen Oberstufe wird auf Antrag ein digitales Endgerät zur Nutzung in der Schule zur Verfügung gestellt.
(7) Im Falle von Unterrichtsausfall in der Oberstufe ist seitens der Schüler/-innen zu prüfen, ob zu Beginn der Unterrichtsstunde Arbeitsaufträge erteilt wurden. Diese sind zu bearbeiten.
(8) In den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) werden E-Mails mindestens am letzten Ferientag gesichtet. Das Lesen von E-Mails in den Ferien ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert.
(9) In Krisenzeiten können die Punkte (1) bis (8) modifiziert werden.

3 Eltern

(1) Der digitale Kommunikationsweg mit Eltern findet am Humboldt-Gymnasium über die Lernplattform statt. Für die interne Kommunikation werden den Eltern E-Mail-Adressen und E-Mail-Verteiler zur Verfügung gestellt:
z. B.: Eltern_Klasse 10a, Eltern_Jahrgang 12, Eltern, Elternvertreter/-innen, GEV-Vorstand

(2) Die Eltern lesen E-Mails auf der Lernplattform mindestens einmal die Woche. In den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) werden E- Mails mindestens am letzten Ferientag gesichtet. Das Lesen von E-Mails in den Ferien ist nicht erforderlich.

(3) Falls keine Möglichkeit besteht, E-Mails zu lesen, können die Informationen während der Öffnungszeiten im Sekretariat durch Zugriff auf den persönlichen Lernplattform-Account eingesehen werden.

(4) In Krisenzeiten können die Punkte (1) bis (3) modifiziert werden.

 

C Abruf von Internet-InhaltenC Abruf von Internet-Inhalten

1 Untersagte Nutzungen
(1) Es ist untersagt, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische, jugendgefährdende oder die Menschenwürde verletzende Inhalte aufzurufen, zu speichern und zu verbreiten. 
(2) Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der verantwortlichen Person unverzüglich zu melden. Soweit Zweifel oder Unsicherheiten über die Zulässigkeit von Inhalten bestehen, muss mit dem Weisungsberechtigten Rücksprache gehalten werden.

2 Download von Internet-Inhalten
(1) Das unberechtigte Herunterladen und Kopieren von fremdem geistigem Eigentum ist verboten.
(2) Sollte ein Nutzer außerhalb schulischer Zwecke oder sonst unberechtigt Daten in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

3 Online-Abschluss von Verträgen
(1) Nutzer dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder im eigenen Namen Verträge schließen.
(2) Es ist untersagt, kostenpflichtige Angebote anzunehmen.

 

D Veröffentlichung von Inhalten im Internet und auf LernplattformenD Veröffentlichung von Inhalten im Internet und auf Lernplattformen

1 Öffentliche Wiedergabe von Inhalten
Die unberechtigte öffentliche Wiedergabe fremden geistigen Eigentums ist untersagt.

2 Persönlichkeitsrechte
Bei der Veröffentlichung von Inhalten (Texte, Foto-, Audio- und Videomaterial etc.) sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten.

3 Schulbezug
Inhalte, die einen eindeutigen Bezug zum Humboldt-Gymnasium enthalten (Lernmaterial, Anleitungsvideos, etc.) dürfen nur im Auftrag bzw. bei Zustimmung der Schulleitung veröffentlicht werden.

 

E Datenschutz, FernmeldegeheimnisE Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

1 Aufsichtsmaßnahmen, Administration
(1) Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Logdaten und personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und gelöscht. Die/Der Nutzer/in erteilt hierzu ihre/seine Zustimmung.
(2) Die Schulleitung, Administratoren oder beauftragte Personen werden von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen. 

 

F SchlussvorschriftenF Schlussvorschriften

1 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung
(1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung bzw. des Minimalkatalogs. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und wird bei dieser Gelegenheit erläutert.
(2) Änderungen der Nutzungsordnung sind aufgrund entsprechender Beschlüsse der Schulkonferenz jederzeit möglich.
(3) Die nutzungsberechtigten Schüler, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Nutzungsordnung zur Kenntnis nehmen und befolgen werden. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. 

2 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation sowohl schulordnungsrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

3 Haftung der Schule
(1) Die Schule übernimmt keine Haftung dafür, dass das System fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft. Sie ist nicht verpflichtet, individuellen Anforderungen der Nutzer an das System Rechnung zu tragen.
(2) Die Schule ist im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten um höchstmögliche Integrität und Vertraulichkeit der gespeicherten Daten bemüht. Die Nutzer sind gehalten, von ihren Daten Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen. Die Schule haftet nicht für Schäden, die an privaten Geräten durch deren Nutzung in der Schule entstehen.
(3) Bei der Beauftragung externer Partner mit der Verarbeitung personenbezogener Daten wird darauf geachtet, dass Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung gewährleistet sind. (Auftragsdatenverarbeitung!)

 

ANLAGE 1ANLAGE 1

Anerkennung der Nutzungsordnung

für:

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[Vorname des Schülers/der Schülerin] [Nachname des Schülers/der Schülerin]

 

Ich habe die Nutzungsordnung des Humboldt-Gymnasiums vom 10.6.2021 zur Kenntnis genommen.

Hier finden Sie eine PDF-Version der IT-Nutzungsvereinbarung.