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Kurswechsel

Wir unterscheiden den Fachwechsel (z. B. Physik statt Chemie) vom einfachen Kurswechsel (z. B. GMA1 statt GMA2). Beim Fachwechsel sind verschiedene Belegverpflichtungen zu berücksichtigen. So kann einem Antrag nicht stattgegeben werden, wenn ein Fach abgewählt werden soll, das man als Prüfungsfach benannt hat. In jedem Fall ist der Antrag auf Wechsel zu begründen. Die Abwahl eines Kurses ohne gleichzeitige Zuwahl eines anderen Kurses ist nur möglich, wenn es sich um einen überzähligen Kurs handelt. Das ist in der Regel nur bei Schülerinnen und Schülern der Fall, die am Schulversuch „3. Leistungskurs" teilnehmen und 38 statt der notwendigen 37 Kurse belegt haben.