a a a

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Fach Mathematik der Mittelstufe auf Grundlage der Regelungen in der Sek I-VO

Zeugnisnoten – Gewichtung der Teilnoten

50 % der Gesamtnote schriftliche Teil

50% der Gesamtnote allgemeiner Teil, dabei
     25 % der Gesamtnote mündliche Leistungen
     25 % der Gesamtnote sonstige Leistungen

Jahrgangsnote

Im zweiten Schulhalbjahr wird die Zeugnisnote auf Grundlage der im gesamten Jahr erbrachten Leistungen unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung des zweiten Halbjahres zugrunde gelegt.

Anzahl der Klassenarbeiten

Klassen 5, 6, 7, 9:   mindestens 4 pro Schuljahr
Klasse 8, 10:     mindestens 3 pro Schuljahr1

Hilfsmittel

Die Lehrkraft entscheidet vor jeder Klassenarbeit eigenverantwortlich, welche Hilfsmittel verwendet werden dürfen (z. B. zugelassener Taschenrechner, Formelsammlung). Spätestens ab Klasse 9 wird bei jeder Klassenarbeit ein hilfsmittelfreier Teil abgefragt.

Sprachliche Richtigkeit und äußere Form

Mängel werden bei der Bewertung mit 10% der Gesamtwertung berücksichtigt.
Es werden drei Kriterien bewertet:

Ausdruck: Klarheit in der Darstellung, vielfältige Lexik, funktionaler Satzbau, Abschnitte/Sätze gut   vernetzt, Fachtermini sinnvoll und korrekt eingesetzt.

Sprachliche Normen: sicherer Umgang mit den Regeln der deutschen Sprache, weitgehend
fehlerfreie Grammatik und Zeichensetzung auch bei komplexen Strukturen.

Äußere Form: funktionale äußere Gestaltung der Arbeit, gut lesbares Schriftbild, zumeist saubere Korrekturen, gut erkennbare Gliederung in Abschnitte.

Notenschlüssel Sek I

Note 1 4 5 6
Mindestleistung  90 %  75 %  60 %  45 %  10 % 0 %

1 Der Schulleiter hat dem Vorschlag der Fachkonferenz, die Mindestanzahl der Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 8 und 10 um eine Klassenarbeit zu reduzieren, zugestimmt (vgl. Anlage 4 Sek I-VO).